Kosten
Die Leistungen in meiner Praxis sind nicht Bestandteil der regulären kassenärztlichen Versorgung. Sie können meine Therapien grundsätzlich als Selbstzahler, privat Versicherter oder Beihilfeempfänger in Anspruch nehmen. Sie werden in meiner Privat-Sprechstunde mit zum Teil sehr aufwendigen therapeutischen Maßnahmen behandelt. Diese bedürfen einer jahrelangen Zusatzausbildung. In meiner Praxis sind das im Schwerpunkt Osteopathie, aber auch z.B. die Atlastherapie nach Arlen, Akupunktur und Kinesiotaping. Als zusätzliche Untersuchungsmethode nutze ich Gelenkultraschall (DEGUM-zertifiziert).
Ich behandele nach einem ganzheitlichen, osteopathischen Konzept, in das meine gesamte jahrelange klinische, allgemein- und sportmedizinische Erfahrung einfließt. Ich biete KEINE klassische hausärztliche Sprechstunde an.
Die Grundlage für die Erstellung der Rechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, in der Regel Standardsätze 2,3 oder 1,8 je nach Ziffer), daher gibt es keine „Pauschalsätze“ für eine Behandlung. Die Kosten setzten sich pro Termin und Umfang immer aus verschiedenen Leistungen/ Ziffern der GOÄ zusammen (z.B. Beratung, Untersuchung, osteopathische Behandlung/ Akupunktur etc.).
Rückfragen dazu können wir gerne in einem Telefongespräch oder per E-Mail klären.
Wie hoch sind die Kosten der Behandlung?
Die Grundlage für die Erstellung der Rechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, in der Regel Standardsätze 2,3 oder 1,8 je nach Ziffer), daher gibt es keine „Pauschalsätze“ für eine Behandlung. Die Kosten setzten sich pro Termin und Umfang immer aus verschiedenen Leistungen/ Ziffern der GOÄ zusammen (z.B. Beratung, Untersuchung, osteopathische Behandlung). Beim Erstgespräch werden die Kosten anhand eines Behandlungsvertrages mit Ihnen besprochen. Es kann sich im Verlauf der Behandlung ergeben, dass Sie sich für ergänzende Therapieverfahren (z.B. Triggerpunkt-/Schmerzakupunktur, Schröpfen, Kinesiotaping) und Untersuchungsmethoden (Gelenksonografie) entscheiden, die auch zusätzlich berechnet werden.
Ganzheitliche osteopathische und manualmedizinische Behandlung
Die Erst-Vorstellung in meiner Sprechstunde hat einen ganzheitlichen Ansatz (ausführliches Gespräch und Untersuchung, die eigentliche Therapie, ggf. Beratung zu Eigenübungen/Sport, Arbeitsplatzgestaltung etc.). Die Erst- und Folgebehandlungen richteten sich im Schwerpunkt nach osteopathischen Gesichtspunkten. Nach Bedarf arbeite ich auch mit anderen Therapieformen und Techniken.
Je nach Art und Umfang der Therapie beträgt das Honorar für den osteopathischen Erst-Termin im Durchschnitt ungefähr 130,00 €. Bei Folgeterminen beträgt das Honorar im Durchschnitt etwa 98,00 €. Bei besonders zeitaufwändiger Behandlung oder Beratung kann das Honorar auch höher ausfallen. Für den Ersttermin nehme ich mir ca. 80-90 Minuten Zeit, für Folgetermine ca. 40-45 Minuten.
Akupunktur
Bei der Akupunkturbehandlung wird zuerst immer ein Erstgespräch mit ausführlicher Anamnese geführt, um Ihre Beschwerden und Anliegen zu erfahren. Eine Serie beinhaltet in der Regel 8-12 Sitzungen.
Die Kosten für eine Akupunktursitzung belaufen sich je nach Umfang und Dauer auf etwa 50,00 € bis 70,00 € für die erste Sitzung und das Erstgespräch, die Folgebehandlungen der Serie auf etwa 35,00 € bis 45,00 €.
Triggerpunktakupunktur und Kinesiotaping
Beide Behandlungsmethoden integriere ich normalerweise entweder in eine Akupunkturbehandlung oder in ein manualmedizinisches Konzept. Die Kosten für Kinesiotaping und Triggerpunktakupunktur werden daher im Gesamt-Honorar mit einbezogen. Neben der eigentlichen Behandlung werden die Materialkosten anteilig berechnet.
Die Erstellung und Zusendung der Rechnung erfolgt nach Übermittlung der ärztlichen Leistungen Ihrer Behandlung an die private Verrechnungsstelle Firma „Medas factoring GmbH, Messerschmittstraße 4, 80992 München“. Zur Übermittlung Ihrer Daten ist Ihr schriftliches Einverständnis erforderlich.
Eine Barzahlung in der Praxis oder Abrechnung per EC-Karte ist nicht möglich.
Private Krankenversicherung
Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie in der Regel ihrem Versicherungsvertrag entnehmen, welche Versicherungsvereinbarungen für ärztliche Behandlungen festgelegt wurden. In der Regel werden die Kosten, die bei meinen Behandlungen mit Osteopathie oder Manueller Medizin entstehen, von den privaten Krankenversicherungen problemlos übernommen. Häufig werden auch die Kosten für eine Akupunkturbehandlung und die Atlastherapie nach Arlen übernommen. Ich empfehle Ihnen aber trotzdem, die Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung vorher telefonisch abzuklären.
Unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung übernehmen Sie als Versicherte/ Versicherter die Verantwortung für die Sicherung der Erstattung der Kosten. Davon unabhängig gilt das Behandlungsverhältnis nur zwischen Ihnen und dem Behandler. Diesem gegenüber sind Sie verpflichtet, den vereinbarten Gebührensatz in voller Höhe zu zahlen.
Selbstzahler
Es gibt viele gute Gründe, auch ohne Kostenübernahme der Krankenversicherung oder der Krankenkasse, eine die Schulmedizin ergänzende Therapieform wie Osteopathie, Manuelle Medizin oder Akupunktur zu wählen. Es entfallen zum Beispiel jegliche Formalitäten und Antragsverfahren.
Es gilt auch hier das Behandlungsverhältnis zwischen Ihnen und dem Behandler, dem Sie verpflichtet sind, den vereinbarten Gebührensatz in voller Höhe zu zahlen.
Beihilfe
Über die Beihilfestellen kann häufig eine Erstattung, zumindest anteilig, erfolgen. Ich empfehle Ihnen, dies vor der geplanten Behandlung mit der für Sie zuständigen Beihilfestelle zu klären, um ungewollte Kosten zu vermeiden.
Unabhängig von der Höhe einer möglichen, auch anteiligen Kostenerstattung durch Ihre Beihilfe übernehmen Sie als Beihilfeempfängerin/ Beihilfeempfänger die Verantwortung für die Sicherung der Erstattung der Kosten. Davon unabhängig gilt das Behandlungsverhältnis nur zwischen Ihnen und dem Behandler. Diesem gegenüber sind Sie verpflichtet, den vereinbarten Gebührensatz in voller Höhe zu zahlen.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, gibt es große Unterschiede in der Erstattung osteopathischer Leistungen. Ich empfehle Ihnen daher unbedingt, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorher abzuklären. Ich werde auf der Therapeutenliste der Deutsch-Amerikanischen Akademie für Osteopathie geführt Link zur DAAO e.V.
Die Kosten für Manuelle Medizin, Atlastherapie nach ARLEN oder Akupunktur werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung übernehmen Sie als Versicherte/ Versicherter die Verantwortung für die Sicherung der Erstattung der Kosten. Davon unabhängig gilt das Behandlungsverhältnis nur zwischen Ihnen und dem Behandler. Diesem gegenüber sind Sie verpflichtet, den vereinbarten Gebührensatz in voller Höhe zu zahlen.