Privatärztliche Praxis für Osteopathie & Manuelle Medizin – Dr. med. Catharina Braun, Am Friedensplatz 9, 29303 Bergen

Kosten

Die Leistungen in meiner Praxis sind nicht Bestandteil der regulären kassenärztlichen Versorgung. Sie können meine Therapien grundsätzlich als Selbstzahler, privat Versicherter oder Beihilfeempfänger in Anspruch nehmen. Sie werden in meiner Privat-Sprechstunde mit zum Teil sehr aufwendigen therapeutischen Maßnahmen behandelt. Diese bedürfen einer jahrelangen Zusatzausbildung. In meiner Praxis sind das im Schwerpunkt Osteopathie, aber auch z.B. die Atlastherapie nach Arlen, Akupunktur und Kinesiotaping. Als zusätzliche Untersuchungsmethode nutze ich Gelenkultraschall (DEGUM-zertifiziert).

Ich behandele nach einem ganzheitlichen, osteopathischen Konzept, in das meine gesamte jahrelange klinische, allgemein- und sportmedizinische Erfahrung einfließt. Ich biete KEINE klassische hausärztliche Sprechstunde an.

Die Grundlage für die Erstellung der Rechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, in der Regel Standardsätze 2,3 oder 1,8 je nach Ziffer), daher gibt es keine „Pauschalsätze“ für eine Behandlung. Die Kosten setzten sich pro Termin und Umfang immer aus verschiedenen Leistungen/ Ziffern der GOÄ zusammen (z.B. Beratung, Untersuchung, osteopathische Behandlung/ Akupunktur etc.).

Rückfragen dazu können wir gerne in einem Telefongespräch oder per E-Mail klären.  

Wie hoch sind die Kosten der Behandlung?

Die Grundlage für die Erstellung der Rechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, in der Regel Standardsätze 2,3 oder 1,8 je nach Ziffer), daher gibt es keine „Pauschalsätze“ für eine Behandlung. Die Kosten setzten sich pro Termin und Umfang immer aus verschiedenen Leistungen/ Ziffern der GOÄ zusammen (z.B. Beratung, Untersuchung, osteopathische Behandlung). Beim Erstgespräch werden die Kosten anhand eines Behandlungsvertrages mit Ihnen besprochen. Es kann sich im Verlauf der Behandlung ergeben, dass Sie sich für ergänzende Therapieverfahren (z.B. Triggerpunkt-/Schmerzakupunktur, Schröpfen, Kinesiotaping) und Untersuchungsmethoden (Gelenksonografie) entscheiden, die auch zusätzlich berechnet werden.  

Ganzheitliche osteopathische und manualmedizinische Behandlung

Die erste Vorstellung in meiner Praxis besteht aus zwei Terminen an unterschiedlichen Tagen. Das Aufnahmegespräch und die ersten osteopathischen Behandlung. Beide können auf Wunsch kombiniert werden.

Das Aufnahmegespräch bildet die Grundlage der Behandlung: Ihre Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Lebensgeschichte, bisherigen Erkrankungen, Operationen, aktuelle Medikation. Es ermöglicht eine sorgfältige Einordnung und Klärung Ihrer Fragen ohne Zeitdruck – und damit eine gezielte, individuell abgestimmte Behandlung.

Das Honorar für das 40-50-minütige Aufnahmegespräch (ohne Behandlung) beträgt ca. 60 €.

Die osteopathischen Folgebehandlungen beinhalten immer eine komplette osteopathische Untersuchung und Behandlung mit unterschiedlichen Techniken.

Das Honorar für einen 40-50-minütige osteopathischen Behandlungstermin beträgt ca. 98 €. Bei besonders zeitaufwändiger Behandlung kann das Honorar auch höher ausfallen.  

 

 

Akupunktur

Bei der Akupunkturbehandlung wird zuerst immer ein Erstgespräch mit ausführlicher Anamnese geführt, um Ihre Beschwerden und Anliegen zu erfahren. Eine Serie beinhaltet in der Regel 8-12 Sitzungen.

Die Kosten für eine Akupunktursitzung belaufen sich je nach Umfang und Dauer auf etwa 50,00 € bis 70,00 € für die erste Sitzung und das Erstgespräch, die Folgebehandlungen der Serie auf etwa 35,00 € bis 45,00 €.

 

Triggerpunktakupunktur und Kinesiotaping

Beide Behandlungsmethoden integriere ich normalerweise entweder in eine Akupunkturbehandlung oder in ein manualmedizinisches Konzept. Die Kosten für Kinesiotaping und Triggerpunktakupunktur werden daher im Gesamt-Honorar mit einbezogen. Neben der eigentlichen Behandlung werden die Materialkosten anteilig berechnet.

Wie wird abgerechnet?

Die Erstellung und Zusendung der Rechnung erfolgt nach Übermittlung der ärztlichen Leistungen Ihrer Behandlung an die private Verrechnungsstelle Firma „Medas factoring GmbH, Messerschmittstraße 4, 80992 München“. Zur Übermittlung Ihrer Daten ist Ihr schriftliches Einverständnis erforderlich.

Eine Barzahlung in der Praxis oder Abrechnung per EC-Karte ist nicht möglich.

Können die Kosten ganz, oder anteilig übernommen werden?

Private Krankenversicherung

Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie in der Regel ihrem Versicherungsvertrag entnehmen, welche Versicherungsvereinbarungen für ärztliche Behandlungen festgelegt wurden. In der Regel werden die Kosten, die bei meinen Behandlungen mit Osteopathie oder Manueller Medizin entstehen, von den privaten Krankenversicherungen problemlos übernommen. Häufig werden auch die Kosten für eine Akupunkturbehandlung und die Atlastherapie nach Arlen übernommen. Ich empfehle Ihnen aber trotzdem, die Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung vorher telefonisch abzuklären.  

Unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung übernehmen Sie als Versicherte/ Versicherter die Verantwortung für die Sicherung der Erstattung der Kosten. Davon unabhängig gilt das Behandlungsverhältnis nur zwischen Ihnen und dem Behandler. Diesem gegenüber sind Sie verpflichtet, den vereinbarten Gebührensatz in voller Höhe zu zahlen.

Selbstzahler

Es gibt viele gute Gründe, auch ohne Kostenübernahme der Krankenversicherung oder der Krankenkasse, eine die Schulmedizin ergänzende Therapieform wie Osteopathie, Manuelle Medizin oder Akupunktur zu wählen. Es entfallen zum Beispiel jegliche Formalitäten und Antragsverfahren.

Es gilt auch hier das Behandlungsverhältnis zwischen Ihnen und dem Behandler, dem Sie verpflichtet sind, den vereinbarten Gebührensatz in voller Höhe zu zahlen.

Beihilfe

Über die Beihilfestellen kann häufig eine Erstattung, zumindest anteilig, erfolgen. Ich empfehle Ihnen, dies vor der geplanten Behandlung mit der für Sie zuständigen Beihilfestelle zu klären, um ungewollte Kosten zu vermeiden.

Unabhängig von der Höhe einer möglichen, auch anteiligen Kostenerstattung durch Ihre Beihilfe übernehmen Sie als Beihilfeempfängerin/ Beihilfeempfänger die Verantwortung für die Sicherung der Erstattung der Kosten. Davon unabhängig gilt das Behandlungsverhältnis nur zwischen Ihnen und dem Behandler. Diesem gegenüber sind Sie verpflichtet, den vereinbarten Gebührensatz in voller Höhe zu zahlen.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, gibt es große Unterschiede in der Erstattung osteopathischer Leistungen. Ich empfehle Ihnen daher unbedingt, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorher abzuklären. Ich werde auf der Therapeutenliste der Deutsch-Amerikanischen Akademie für Osteopathie geführt Link zur DAAO e.V.

Die Kosten für Manuelle Medizin, Atlastherapie nach ARLEN oder Akupunktur werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung übernehmen Sie als Versicherte/ Versicherter die Verantwortung für die Sicherung der Erstattung der Kosten. Davon unabhängig gilt das Behandlungsverhältnis nur zwischen Ihnen und dem Behandler. Diesem gegenüber sind Sie verpflichtet, den vereinbarten Gebührensatz in voller Höhe zu zahlen.